Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://www.getolo.com veröffentlichte Website der Getolo GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
einer am 27. Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung mit dem Tool Stark von Stark Lab, Inc.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen, wegen der folgenden Unvereinbarkeiten:
Nicht barrierefreie Inhalte
i) Nichtvereinbarkeit mit der BITV 2.0
- Einige Navigationselemente sind per Tastatur nicht vollständig zugänglich und entsprechen nicht dem Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur (WCAG 2.1).
- Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund sind bei bestimmten UI-Komponenten unzureichend, was gegen Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) verstößt.
- Fehlende Alternativtexte bei einzelnen Bildern und Icons verstoßen gegen Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte.
ii) Unverhältnismäßige Belastung (§ 12a Absatz 6 BGG)
- Bestimmte PDF-Dokumente, die von Dritten bereitgestellt wurden, sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich. Eine barrierefreie Aufbereitung stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar. Auf Anfrage stellen wir barrierefreie Alternativen bereit.
iii) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Archivierte Seiten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, und seither nicht wesentlich verändert wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich gemäß § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0.
Fakultativ barrierefreie Inhalte
- Untertitel für eingebettete Videos
- Transkripte zu Audiomaterialien
Geplante Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Überarbeitung der Tastaturnavigation bis Oktober 2025
- Verbesserung der Farbkontraste bis Dezember 2025
- Ergänzung der Alternativtexte für alle relevanten Bilder bis September 2025
Freiwillige Maßnahmen
- Responsive Design zur optimalen Nutzung auf mobilen Geräten
- Optimierte Fokuszustände bei Tastaturbedienung
Datum der Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 27. Juni 2025 aktualisiert.
Barrieren melden – Feedback
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Dann kontaktieren Sie bitte unser Team unter:
Email: info@getolo.com
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.